Sinkewitz – Schweizer Bundesgericht bestätigt CAS-Urteil

Patrik Sinkewitz, Anfang 2011 positiv getestet auf das Dopingmittel HGH (Wachstumshormon), unterliegt letztinstanzlich vor dem Schweizer Bundesgericht, welches die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) bestätigt. Sinkewitz war als Wiederholungstäter – er war bereits im Jahr 2007 des Testosteron-Dopings überführt worden –  für 8 Jahre gesperrt worden. Zunächst hatte das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) die Sperre aufgehoben. Das Urteil hatte über den Fall Sinkewitz hinaus Bedeutung, weil nunmehr das Testverfahren zum Nachweis des Hormons HGH (Isoformentest) seine rechtliche Bestätigung gefunden hat. Kritik hatten umstrittene Grenzwerte ausgelöst, die in einem früheren Verfahren des estnischen Langläufers Veerpula von den Richtern des CAS bemängelt worden waren.  Das CAS hatte seinerzeit die WADA aufgefordert, die Grenzwerte zu überprüfen. Eine Überprüfung hatte bereits stattgefunden, weshalb zum Zeitpunkt der CAS Entscheidung gegen Sinkewitz dieses Problem aus der Welt geschafft war und sich Sinkewitz schon vor dem CAS hierauf nicht erfolgreich berufen konnte, um eine Aufhebung der Sperrfrist zu erlangen. Aus diesem Grund sah das Bundesgericht keine rechtliche Veranlassung, die Entscheidung des CAS aufzuheben. Ein weiteren Punkt in der Argumentation von Sinkewitz war, dass er darauf verwies, nicht der Isoformentest, sondern der neuere Biomarkertest hätte zur Anwendung gebracht werden müssen. Dazu verweist Prof. Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung darauf, dass beide Testverfahren sich ergänzen, aber nicht das eine Verfahren das andere ersetze, etwa weil es das bessere Verfahren sei. Das sah nun auch das Schweizer Bundesgericht so.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

WADA legt in Sachen Bruyneel nach

Die durch ein unabhängiges US-Schiedsgericht (AAA) festgesetzte Sperrfrist von 10 Jahren gegen Johan Bruyneel, den ehemaligen Radsportmanager und Mentor von Lance Armstrong, wird die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) anfechten. Sie soll nach Durchsicht der Urteilsbegründung mit der Höhe der Sperre nicht einverstanden sein und deshalb vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen wollen. Im AAA-Urteil hieß es im April 2014, Johan Bruyneel sei der „Apex der Konspiration“ in Bezug auf sämtliche Dopingpraktiken in den Radsportteams US Postal und Discovery Channel gewesen.

Die WADA fordere eine längere Sperrfrist, „um die Athleten am besten zu schützen und für einen sauberen Radsport zu sorgen“, so die offizielle Mitteilung. Unterstützung erfahre die Institution vom Radsportweltverband (UCI) und der US-Anti-Doping-Agentur (USADA). Letztere initiierte das ursprüngliche Verfahren vor der AAA.

Zusätzlich sollen die 8-Jahres-Sperren von 2 seinerzeit betreuend tätigen Personen, Dr. Pedro Celaya (Arzt) und Jose „Pepe“ Marti (Trainer), angefochten werden. Bemerkenswert, mit welchem Nachdruck – trotz nicht allzu kurz geratener Sperrfristen – der Dopingkampf seitens WADA, UCI und USADA geführt wird. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.

Dennis Cukurov

Freispruch für Deco

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den ehemaligen Fußballnationalspieler Portugals vom Dopingvorwurf freigesprochen. Am 30. März letzten Jahres wurden Deco angeblich verbotene Substanzen in seinem Organismus nachgewiesen. Die Resultate des Dopinglabors von Rio de Janeiro wurden in Lausanne geprüft und für fehlerhaft befunden. Die einjährige Sperre wurde aufgehoben.

Bereits im August 2013 wurde dem brasilianischen Labor, welches Decos Proben auswertete, aufgrund von Fehlern die Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) entzogen. Da außerderm kein einziges Dopinglabor Brasiliens eine WADA-Akkreditierung vorweisen kann, werden die Dopingproben bei der Weltmeisterschaft 2014 zur Prüfung in die Schweiz geflogen werden müssen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Asafa Powell wehrt sich gegen Dopingsperre

Asafa Powell, einstiger 100-m-Weltrekordhalter, akzeptiert seine Dopingsperre nicht und zieht nun erwartungsgemäß vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. Ein Anhörungstermin wurde bisher nicht festgelegt. Im April 2014 wurde dem 31-jährigen Jamaikaner eine 18-monatige Sperrfrist auferlegt, welche jedoch aufgrund einer Rückdatierung bereits am 28. Dezember diesen Jahres ausläuft.

Powell war das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen worden. Er bestritt jedoch vehement, wissentlich gedopt zu haben. Das Urteil wurde seitens der jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) damit begründet, dass der Sprintstar fahrlässig gehandelt habe und dementsprechend schuldig sei. Dies entspricht dem im Leistungssport geltenden strict-liability-Prinzip. „Es ist die persönliche Pflicht eines jeden Athleten, dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Wirkstoffe in seinen Körper gelangen. Die Athleten tragen die Verantwortung dafür, wenn in ihren Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben verbotene Wirkstoffe, deren Metaboliten oder Marker nachgewiesen werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Seiten des Athleten nachgewiesen werden […]“, so Artikel 2.1.1 des Welt-Anti-Doping-Agentur-Codes. Sinngemäß wurde diese Passage (nahezu) durchweg von allen nationalen Anti-Doping-Agenturen der Welt übernommen.

Im Januar erklärte Asafa Powell, sein Trainer Chris Xuereb wäre für den positiven Dopingtest verantwortlich. Er hätte ihm ein fragwürdiges Nahrungsergänzungsmittel, welches die verbotene Substanz enthält, ausgehändigt. Unter anderem deshalb soll Powell eine Verkürzung seiner Sperrfrist fordern. Letztlich ist es nun Sache des CAS, darüber zu entscheiden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel entlarvt

Wettkampfsportler aufgepasst! Insbesondere für Triathleten, Läufer, Schwimmer und Radler, die sich auf einen Wettkampf vorbereiten, gilt, bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln Acht zu geben. Wie die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) mitteilt, fand das Zentrum für Präventive Doping Forschung der Deutschen Sporthochschule Köln ein weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel. Dieses soll den Arzneistoff Oxilofrin, welcher gem. S6 b. auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geführt wird, enthalten und keine entsprechende Deklarierung aufweisen.

Der Konsum eines solchen Nahrungsergänzungsmittels kann trotz Unwissens zu Disqualifikation und Sperre führen, denn ausschlaggebend ist der strict-liability-Grundsatz. Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Organismus gelangt. Demnach trägt er die Beweislast für etwaige Fehler in der Transportkette oder bei der Laboranalyse. Die Gegenbeweiserbringung könnte unter Umständen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Zudem sind gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen. Um das Verunreinigungsrisiko zu mindern, empfiehlt es sich, die Nahrungsergänzungsmittel einer Prüfung zu unterziehen. Dem Sportler steht beispielsweise die Möglichkeit zur Verfügung, sich über Testresultate zum gewünschten Produkt, soweit Tests durchgeführt wurden, über die Internetpräsenz der „Kölner Liste“ zu informieren. Neuerdings ist die „Kölner Liste“ auch als App erhältlich. Sie ist „in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Rheinland integriert worden“, so die Mitteilung der NADA.

Nicht nur in Deutschland finden sich immer wieder verdächtige Produkte. Kürzlich warnte die Australische Anti-Doping-Agentur (ASADA) vor einem Energydrink. Dieser könne Amphetamin-ähnliche Substanzen enthalten. Daher: Größte Vorsicht, insbesondere vor Wettkämpfen!

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask