Mai
16
Kategorien: Allgemein, Strafrecht im Sport
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Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge, hat die Münchner Staatsanwaltschaft gegen Bernie Ecclestone Anklage erhoben. Die Vorwürfe lauten demnach Bestechung eines Amtsträgers in einem besonders schweren Fall und Anstiftung zur Untreue, ebenfalls in einem besonders schweren Fall.
Ab Eingang der Anklage beim zuständigen Gericht beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Das Gericht stellt dem Angeschuldigten die Anklageschrift zu und räumt ihm eine gewisse Frist ein, in der er die Möglichkeit hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Erst danach prüft das Gericht, ob es das Hauptverfahren eröffnet oder nicht. Im Falle Ecclestone muss die Anklageschrift vorab noch ins Englische übersetzt werden.
Ecclestone soll dem ehemaligen Bayern-LB Vorstand Gribowsky 44 Mio. Dollar zukommen lassen haben, damit dieser die Renn-Aktien der Bank an einen Ecclestone genehmen Käufer veräußerte. Die Bayern-LB war zum damaligen Zeitpunkt Hauptaktionär der Formel 1.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask
Mai
16
Kategorien: Doping, Radsport
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Nachdem im Prozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher zwei frühere Ärzte des Radsport-Teams Gerolsteiner im Zusammenhang mit der Verabreichung von Dopingmitteln bekannt geworden waren, hat nun die Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft Freiburg ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Meidziner eingeleitet. Ausgangspunkt war eine Anzeige des Heidelberger Anti-Doping-Kämpfers Werner Franke. Die Staatsanwaltschaft prüft zunächst, welche Taten zu welchem Zeitpunkt in Betracht kommen.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask
Mai
16
Kategorien: Doping, Eisschnelllauf
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Nachdem Claudia Pechstein im Mai 2011 gegen den Nürnberger Pharmakologen Fritz Sörgel vor dem Landgericht Hamburg unterlegen war, legte sie Berufung gegen das Urteil ein. Unmittelbar vor Verhandlungsbeginn am Oberlandesgericht Hamburg hat Pechstein den Berufungsantrag nun aber zurückgezogen. Damit ist das Urteil aus dem Jahr 2011 rechtskräftig.
Ausgangspunkt war eine Aussage Sörgels im Bayerischen Rundfunk, in dem er sagte, dass die Retikulozyten Reporterzellen seien, “die uns zeigen, hier ist am Blutbildungssystem manipuliert worden. Das steht fest. Aber was es war, das können wir im Moment nicht sagen.” Pechstein erwirkte zunächst eine einstweilige Verfügung, die Sörgel Aussagen dieser Art untersagte. Das Landgericht entschied dann jedoch, dass diese Aussagen über Manipulationen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin begründete die Rücknahme der Berufung damit, dass mittlerweile jeder weiß, “dass es eine medizinische Ursache für meine schwankenden und zweitweise erhöhten Retikulozyten gibt. Die mir von meinem Vater vererbte Blutanomalie wird nicht mal mehr vom Gutachter des Weltverbandes ISU in Frage gestellt.“
Pechstein war wegen erhöhter Retikulozyten-Werte vom Weltverband ISU 2009 für zwei Jahre gesperrt worden, ohne dass es einen positiven Dopingbefund gegeben hatte.
Am 8. Februar 2011 war die Sperre abgelaufen. Nach Ablauf der Strafe nahm die Berlinerin wieder an Wettkämpfen teil, gehört mittlerweile wieder zur Weltspitze und plant ihren Start bei den Olympischen Spielen im kommenden Winter in Sotschi.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask
Mai
15
Kategorien: Fußball
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Dynamo Dresden ist mit seiner Klage gegen den Pokalausschluss für die Saison 2013/2014 gescheitert. Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen bestätigte die vorangegangenen Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 07. März 2013 sowie des DFB-Sportgerichts vom 10. Dezember 2012.
“Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig erfolgt. Die den Verein treffende harte Maßnahme ist nach Auffassung der Verbandsgerichte geeignet, erforderlich und angemessen. Diese Einschätzung liegt im Beurteilungsspielraum dieser Gerichte. Das Schiedsgericht war der Auffassung, dass dieser Beurteilungsspielraum durch die Verbandsgerichte nicht überschritten wurde“, sagte Prof. Dr. Udo Steiner, Vorsitzender des Schiedsgerichts.
Ausgangspunkt war das Pokalspiel der Dresdner gegen Hannover 96 im Oktober vergangenen Jahres. Bei der Partie kam es zum wiederholten Male zu gewalttätigen Ausschreitungen.
Mit dem Urteil des Ständigen Schiedsgerichts ist nunmehr der Rechtsweg in der Sportgerichtsbarkeit ausgeschöpft. Der Verein prüft offenbar, ob weitere Schritte im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit unternommen werden. Durch den Ausschluss müsste der Zweitligist auf 125.000 Euro Antrittsgeld sowie die Zuschauereinnahmen verzichten.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask
Mai
13
Kategorien: Allgemein, Doping, Radsport, Strafrecht im Sport
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Fuentes versucht offenbar, ausgesuchte Informationen über seine Kunden meistbietend zu verkaufen. Einem Bericht der englischen Zeitung “The Guardian” zufolge hat Fuentes bereits eine Liste mit Namen betroffener Athleten an ausgewählte Medien gemailt.
Laut Fuentes’ Anwalt Josée Miguel Lledó seien verschiedene Medien auf ihn zukommen und haben ihm Geld für die Liste geboten. Neben Radsportlern soll es dabei auch um Namen von Fußballern und Leichtathleten gehen.
Der Ende April verurteilte Mediziner hatte in dem Prozess angeboten, Daten und Namen der von ihm behandelten Sportler zu nennen. Das Gericht war darauf aber nicht eingegangen und ordnete zudem die Vernichtung aller 216 Blutbeutel der Fuentes-Kunden an. Die spanische Anti-Doping-Agentur AEA und der Weltradsport-Verband UCI hatten Einspruch eingelegt, damit die Patienten-Dateien und die Blutbeutel an sie herausgegeben werden. Über den Einspruch wird demnächst entschieden.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask
Mai
13
Kategorien: Allgemein, Strafrecht im Sport
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Bernie Ecclestone soll noch im Mai vor dem Landgericht München wegen Bestechung angeklagt werden, so die Süddeutsche Zeitung. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen bereits abgeschlossen.
Ecclestone soll dem früheren Vorstand der Bayerischen Landesbank Gribkowsky 44 Mio. Dollar Bestechungsgeld im Zuge des Verkaufs einer Formel-1-Beteiligung der BayernLB an den britischen Investor CVC gezahlt haben. Ecclestone bestreitet die Vorwürfe. Er habe an Gribowsky nur gezahlt, weil er von diesem erpresst worden sei. Die BayernLB war Hauptaktionär der Formel 1. Dessen ehemaliger Vorstand Gribowsky ist bereits wegen Bestechlichkeit und weiterer Delikte zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Ecclestones Anwälte wollen versuchen, im sogenannten Zwischenverfahren die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask
Mai
8
Kategorien: Allgemein, Fußball, Strafrecht im Sport
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Nachdem bekannt geworden war, dass der Präsident des FC Bayern München Uli Hoeneß im Januar diesen Jahres eine Selbstanzeige wegen eines Kontos in der Schweiz beim Finanzamt erstattet hatte, stellte sich nun die Frage, was mit seinem Posten als Aufsichtsratsvorsitzender des Clubs geschehen würde.
Hoeneß selbst hatte angeboten, sein Amt ruhen zu lassen, bis die zuständigen Behörden über die strafbefreiende Wirkung seiner Selbstanzeige entschieden haben.
Das Kontrollgremium lehnte dieses Angebot jedoch ab: „Im Interesse des FC Bayern, der sich voll und ganz auf das Erreichen der weiteren sportlichen Ziele im Champions-League-Finale am 25. Mai und im Deutschen Pokalfinale am 1. Juni 2013 konzentrieren soll, hat der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG nach intensiver Diskussion einvernehmlich entschieden, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG weiter ausüben soll“, teilte der Verein in einer Presseerklärung mit.
Gegen den 61 Jahre alten Hoeneß läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München II wegen Steuerhinterziehung. Der Aufsichtsrat wolle “die Angelegenheit weiterhin beobachten und sich bei neuen Erkenntnissen mit dem Thema erneut befassen“.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask
Mai
7
Kategorien: Radsport, Strafrecht im Sport
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Offensichtlich ist Holczer – dessen Glaubwürdigkeit für Radsportinteressierte immer fragwürdig war, wenn er gebetsmühlenartig Unkenntnis und Unwissenheit bezüglich des in seinem Team praktizierten Dopings zur Schau gestellt hatte – mit dem, was er als Zeuge im Betrugsprozess gegen den Radprofi Schumacher ausgesagt hat in Bedrängnis. So jedenfalls empfindet es die Verteidigung von Schumacher, die sich auf eine schriftliche Erklärung eines früheren Team-Arztes beruft. Der Mediziner Schmid sei von Holczer bereits vor der Tour de France 2008 per Mail über die Nachweisbarkeit von Cera – einem EPO-Präparat, auf welches Schumacher positiv getestet wurde, informiert worden. Schmid sollte die Fahrer warnen.
Holczer hatte bislang ausgesagt, er habe erst am 17.07.2008 von Cera erfahren.
Was ist los Herr Holczer?
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Mai
3
Kategorien: Doping, Fußball
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Der portugiesische Ex-Nationalspieler Deco ist in Brasilien positiv auf Dopingsubstanzen getestet worden. In einer Urinprobe vom 30. März wurde der verbotene Wirkstoff Furosemid festgestellt, berichteten mehrere brasilianische Medien. Furosemid hat eine entwässernde Wirkung und wird auch zur Verschleierung anderer Dopingsubstanzen genutzt.
Deco hat insgesamt 75 Länderspiele für Portugal bestritten und gewann zweimal die Champions League (2004 mit dem FC Porto und 2006 mit dem FC Barcelona).
Sein Club Fluminense gab an, sich erst am heutigen Freitag nach dem Ergebnis der Gegenprobe zu den Vorwürfen äußern zu wollen.
Erst vor 2 Wochen war ebenfalls in Brasilien der Ex-Bremer Carlos Alberto von Vasco da Gama positiv auf die Einnahme verbotener Substanzen getestet worden.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask
Mai
1
Kategorien: Doping, Radsport
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Im größten spanischen Doping-Strafprozess hat das Madrider Gericht den Mediziner Eufemiano Fuentes zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und vier Jahren Berufsverbot verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte das doppelte Strafmaß gefordert. Fuentes selbst hatte im Vorfeld versucht, durch eine Kooperation mit der spanischen Anti-Doping-Agentur AEA die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der umstrittene Arzt die Gesundheit seiner Kunden gefährdet hatte. Fuentes hatte Dutzenden Sportlern, vor allem Radprofis, beim Doping mit Eigenblut geholfen. Im Mai 2006 wurden im Rahmen einer Durchsuchung in Madrid und Saragossa rund 200 Beutel mit Blutkonserven sowie Apparate für Blutdoping, umfangreiche Karteien und Aufzeichnungen sichergestellt. In dem Prozess wurden trotz eines entsprechenden Antrags der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als Nebenkläger Sportler nicht namentlich genannt, die von Fuentes behandelt worden waren. Auch die beschlagnahmten Blutbeutel werden nicht an die WADA übergeben, sondern nach Rechtskraft des Urteils vernichtet.
Es bleibt abzuwarten, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden.
Nadine Mannshardt / Dr. Steffen Lask