Jun
27
Kategorien: Allgemein, NADA
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Was war das denn ? Was man als sportinteressierter Beobachter immer vermutet, fand auf der gestrigen Pressekonferenz der NADA, in der vor allem die hauptamtlichen Vorstände Andrea Gotzmann und Lars Mortsiefer gefragt waren, seine neuerliche Bestätigung: Auf Vieles kann man oder will man nicht antworten, es wird sich auf die Schulter geklopft, was angesichts der tatsächlichen Erfolge nicht nachvollziehbar ist. Vier positive Trainingstest in Sportarten, die so gar nicht als dopinglastig im Fokus der Öffentlichkeit stehen – wie American Football und Squash – das entspricht einer Erfolgsquote von 0,05 %. Immerhin!
Und dann wird nach Medienberichten vom NADA-Aufsichtsratschef Hans Georg Näder von einer “lückenlosen Kontrolldichte” gesprochen. Das lässt sich bei bestem Willen nicht nachvollziehen. Das klingt eher wie ein Hohn. Fazit: Ernüchterung auf der ganzen Ebene. Dann wenigstens mit Energie in die Auseinandersetzung mit der WADA, los geht´s.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Jun
21
Kategorien: Doping, Radsport
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Die Klage der NADA gegen Patrik Sinkewitz ist vor dem Deutschen Schiedsgericht abgewiesen worden. Die NADA wollte mit dieser Klage eine lebenslange Sperre gegen den Radprofi als Wiederholungstäter erreichen. Er habe ein weiteres Mal gegen die Dopingbestimmungen verstoßen, so der Vorwurf. In einem früheren Verfahren (2007) hatte Sinkewitz ein Geständnis abgelegt und war deshalb lediglich für ein Jahr, statt – wie üblich – für zwei Jahre gesperrt worden. Sinkewitz war im Februar des vergangenen Jahres erneut positiv auf ein verbotenes Wachstumshorman getestet und daraufhin vorläufig gesperrt worden. Im wesentlichen ging es in der sportrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der NADA und Sinkewitz um das Nachweisverfahren des Hormons HGH. Sinkewitz hat die Einnahme von Wachstumshormonen bestritten. Er ist ab sofort wieder startberechtigt. Die NADA will das Urteil nicht akzeptieren und die zweite Instanz – den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne CAS – bemühen.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Jun
18
Kategorien: Doping, Radsport, Triathlon
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Die USADA hat gegen Lance Armstrong ein Dopingverfahren eingeleitet. Die Dopinganklage – wie sie in den Medien genannt wird – soll “geheime Zeugen” benennen. Armstrong kritisiert über seine Anwälte verständlicherweise das Vorgehen, die Zeugen nicht namentlich zu nennen. So ist eine sachgerechte Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe nicht möglich. Das Einfordern von Transparenz ist nachvollziehbar und unerlässlich. Die Verweigerung der Veröffentlichung der Zeugen, soll diese vor Einflussnahme schützen. In das Verfahren einbezogen ist u.a. auch der Freund von Armstrong, Johann Bryneel, der Manager bei Radio-Shack-Nissan. Ob dieses Involviertsein von Bryneel Auswirkungen auf die Teilnahme seines Teams bei der am 30.06. beginnenden Tour de France hat, bleibt abzuwarten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Jun
14
Kategorien: Doping, Triathlon
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Nach Medienberichten steht Lance Armstrong neuer Ärger ins Haus. Die Nationale Anti-Dopingagentur der USA (USADA) hat ein Verfahren gegen Armstrong eingeleitet. Der siebenmalige Toursieger sieht sich damit von Wettkämpfen ausgeschlossen – wie berichtet wurde. Die Agentur wirft ihm Doping vor. Der Vorwurf ist nun wirklich nicht neu. Warum jetzt ? Das staatsanwaltschaftliche Verfahren war Anfang des Jahres eingestellt worden.
Armstrong bereitet sich momentan auf seinen ersten IRONMAN in Nizza vor. Das Ziel ist die Teilnahme an der WM im Oktober in Hawaii. Er benötigt dringend weitere Punkte im sog. Ranking der Profi´s. Er hat bereits einige sehr gute Ergebnisse über die Halbdistanz - 70.3 – in diesem Jahr erzielt.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Jun
14
Kategorien: Fußball, Strafrecht im Sport
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Die Hauptverhandlung gegen Breno wegen schwerer Brandstiftung hat gestern begonnen. Damit wird dem Profi, dessen Vertrag am 30.06.2012 bei den Bayern ausläuft, ein Verbrechen zur Last gelegt. Ein Verbrechen bedeutet, dass die Mindestfreiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung nicht unter einem Jahr liegt. Das Gericht hat weitere neun Verhandlungstage zunächst anberaumt, in denen die Tat und die Schuld des Angeklagten geklärt werden soll. Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird das Gericht darüber zu befinden haben, ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das kann geschehen, wenn die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt. Das Gericht wird über Auflagen zu befinden haben, die in der Bewährungszeit zu erbringen sind. Davon wird maßgeblich abhängen, ob Breno Deutschland in Richtung Italien wird verlassen dürfen. Er wird nämlich in Zusammenhang mit Lazio Rom gebracht.
Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess weitergeht.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Jun
7
Kategorien: Doping, Leichtathletik, NADA
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Die Langstreckenläuferin – deutsche Meisterin über die Halbmarathondistanz – Simret Restle-Apel steht unter Dopingverdacht. Sie ist vorläufig suspendiert worden. Die Athletin hatte die Olympianorm noch nicht erfüllt, hatte ihre Hoffnungen auf eine Nominierung wohl aber noch nicht aufgegeben. Der DLV teilte gestern mit, dass Restle-Apel anlässlich einer Trainingskontrolle im Mai durch die NADA positiv auf EPO getestet worden sein soll. Kürzlich hatte sie in Regensburg auch die EM-Norm über die 5.000 m erreicht, nachdem sie bereits über 10.000 m die für die EM in Helsinki vom DLV gefordete Leistung erbracht hatte.
Soweit die Fakten: Jetzt der Erklärungsversuch: Das Ergebnis sei ein Schock, das habe sie nicht absichtlich getan, sondern versehentlich, es handle sich wohl um ein Medikament der Schwiegermutter, welches sie verwechselt habe, sie bedauere den Vorfall.
Was soll man von dieser Argumentation halten ?
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Jun
6
Kategorien: Fußball, Strafrecht im Sport
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Christian Lell ist für sein sportwidriges Verhalten und Schiedsrichterbeleidigung vom Sportgericht des DFB für fünf Pflichtspiele gesperrt worden, nachdem in den vergangenen Tage bereits Kobiaschwili eine Rekordsperre von 7,5 Monaten erhalten hatte und die Hertha-Spieler Thomas Kraft für vier Spiele und Andre Mijatovic für drei Spiele gesperrt wurden. Lell soll – wie berichtet – den Düsseldorfer Lukimya angespuckt haben, was Lell bestreitet. Die Beleidigung gegenüber dem Unparteiischen Stark hatte er in der Verhandlung eingeräumt. Damit ist wohl das letzte Kapitel des Relegationsspiels zwischen Hertha und Fortuna abgeschlossen. Ob Lell die Sperre nunmehr akzeptiert bleibt abzuwarten. Hertha hatte die übrigen drei Sperren gegen Kobiaschwili, Kraft und Mijatovic akzeptiert.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Mai
31
Kategorien: Fußball, Strafrecht im Sport
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Andreas Lambertz akzeptiert seine vom DFB-Kontrollausschuss geforderte Sperre von 2 Spielen und zusätzlich die Geldstrafe von € 5.000, weshalb das Verfahren gegen Lambertz rechtskräftig abgeschlossen ist.
Anders wieder die Herthaner: Der DFB-Kontrollausschuss hat gegen Kobiaschwili eine Sperre von einem Jahr gefordert, was angemessen ist, wenn er tatsächlich den von Schiedsrichter Stark behaupteten Faustschlag gegen den Unparteiischen nach dem Abpfiff des Relegationsspiel geführt hat. Stark hat dies in seiner Zeugeneinvernahme vor dem DFB-Sportgericht ausgesagt und seine Assistenten als weitere Zeugen benannt. Die Hertha-Führung scheint es auch in dieser Sache grundsätzlich anders zu sehen, als die übrigen Beteiligten. Werner Gegenbauer wird zitiert mit den Worten: “Lewan Kobiaschwili schwört Stein und Bein, dass er nicht geschlagen hat.” Da ist man geneigt, zu sagen: ” Na dann ist die Verteidigung ja erfolgversprechend.” Auch Kraft und Mijatovic und Lell sind nicht bereit, ihre vom Kontrollausschuss verfügten Strafen zu akzeptieren. Lell, der keinen Vertrag bei Hertha für die 2. Liga hat, soll den Fortuna-Profi Assani Lukimya angespuckt und des weiteren nach Spielende den Schiedsrichter Stark beleidigt haben. Der DFB-Kontrollausschuss hat eine 6 Spiele währende Sperre gefordert. Der Ausgang der Verfahren bleibt abzuwarten. Verteidigt werden drei der Hertha-Profis von Rechtsanwalt Schickhardt. Lell baut nach Medienberichten auf die Dienste eines anderen Verteidigers vor den DFB-Gremnien.
Wir werden berichten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Mai
23
Kategorien: Fußball, Strafrecht im Sport
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Nun steht fest, dass auch das Verhalten einiger Fortuna-Profis strafrechtliche Ermittlungen zur Folge hat. Nach Medienberichten ermittelt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen Spieler von Fortuna-Düsseldorf wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoff-Gesetz. Anlass soll das Halten eines Bengalischen Feuers durch den Kapitän der Fortuna, Andreas Lambertz nach dem Ende des Relegationsspiels im Stadion sein. Die Rede ist auch davon, dass eine weiterer Spieler der Düsseldorfer nach dem Spiel ein solches Feuer angeblich gezündet haben soll.
Über Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Herthaner wurde bereits unmittelbar nach dem Spielende berichtet. Ausgangspunkt für diese Ermittlungen sollen Tätlichkeiten gegenüber dem Schiedsrichter Stark gewesen sein, der Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt hat.
Vordergründig beschäftigt aber beide Vereine zunächst die erwartete Entscheidung des DFB-Bundesgerichts, die für Freitag 12.30 Uhr angekündigt ist und in der über die Berufung von Hertha gegen das den Einspruch zurückweisende Urteil des DFB-Sportgerichts entschieden wird.
Das bringt für einige Akteure tatsächliche eine überlange Nachspielzeit.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt