Strafbefehl gegen früheren Team-Telekom Arzt rechtskräftig

(14.09.2012)

Der von der Staatsanwaltschaft gegen den Mediziner Andreas Schmid beantragte Strafbefehl ist nach Medienberichten am 11.09. rechtskräftig geworden. Schmid – der die früheren Profi-Rennställe der Teams Telekom und T-Mobile medizinisch betreute – hat gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt. Er ist wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese Geldstrafe bemisst sich nach Tagessätzen und der einzelne Tagessatz am Nettoeinkommen des Verurteilten. Schmid ist zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Er darf sich bei dieser Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach dem Bundeszentralregistergesetz weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen, weil eine solche Geldstrafe nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Dennoch ist es eine Geldstrafe, die in dieser Höhe verhängt wurde, weil nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Freiburg Schmid ein Geständnis abgelegt haben soll. Unklar bleibt, wem Schmid die insgesamt vorgeworfenen fünf Dosen EPO verabreicht oder beschafft hat. Allein das wäre interessant gewesen. Soweit ging die Aufklärung nun doch nicht.

Nunmehr sind staatsanwaltschaftlichen Akten wohl auf dem Weg NADA, die beabsichtigt zu prüfen, ob weitere sportrechtliche Sanktionen gegen wen auch immer möglich erscheinen.

Wir werden berichten.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
Website

Tags: