Stefan Schumacher – Strafprozess – 15. Verhandlungstag

(21.08.2013)

Der Strafprozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher ist fortgesetzt worden. Ein Zeuge stützt die Einlassung des Angeklagten. Schumacher baut seine gesamte Verteidigung dahingehend auf, dass er seinen früheren Arbeitgeber nicht getäuscht habe. Er habe ihn nicht betrogen. Er konnte ihn gar nicht betrügen, weil der Arbeitgeber – das damalige Profi-Team Gerolsteiner um den sportlichen Leiter Hans-Michael Holczer – von dem systematischen Doping innnerhalb des Teams Kenntnis hatte. Das hatten zuletzt die früheren Teamärzte – die als Zeugen vor dem Landgericht Stuttgart gehört worden waren – in Abrede gestellt, was nicht verwunderlich ist. Sie hätten sich ansonsten selbst schwer belastet.

Der Zeuge, der die Version von Schumacher stützt, ist der Sohn des früheren Gerolsteiner Logistik-Chefs. Er und sein Vater hätten im Jahr 2007 anläßlich der Tour de France den Auftrag gehabt, einen versiegelten Koffer – offenbar einen Medizinkoffer – nach Frankreich zu bringen. Der sei ihnen übergeben worden, von der Ehefrau des Herrn Holczer.

Das Urteil im Prozess gegen Schumacher wird Ende Oktober erwartet.

 



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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