Weiterer Prozess gegen Breno

(08.01.2014)

Der frühere Bayern-Profi Breno muss wohl mit einem weiteren Prozess rechnen. Es handelt sich um einen Zivilprozess. Breno hatte im September 2011 die Villa, in der er wohnte, angezündet. Der Sachverhalt ist durch ein Strafgericht aufgearbeitet. Breno ist wegen der Brandstiftung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mittlerweile ist der 24jährige Freigänger. D.h. er darf die Justizvollzugsanstalt Stadelheim für einen festgelegten Zeitraum täglich verlassen, um einer Arbeit im Jugendzentrum der Bayern nachzugehen. Der Eigentümer und Vermieter der Villa verlangt Schadensersatz von Breno. Das kann man nachvollziehen. Breno kann z.Z. nicht zahlen. Die Medien sprechen von einer Forderung in Höhe von € 100.000. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an gerichtlichen Feststellung seiner Forderungen.

Breno könnte einem Zivilprozess vor Gericht aus dem Weg gehen. Er müsste die Forderungen seines früheren Vermieters anerkennen und zwar im Rahmen eines notariellen Schuldanerkenntnisses. Ein solches notarielles Schuldanerkenntnis hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Urteil, in welchem stünde, dass Breno verpflichtet sei, an den Vermieter Schadensersatz zu zahlen. Allein zu sagen, er – Breno – habe kein Geld, ist sicher nicht ausreichend. Auch das normale nicht-notarielle Anerkenntnis hat nicht den gleichen rechtlichen Wert, weshalb man den Vermieter durchaus verstehen kann. Auch die Versicherung, die für den Vermieter den Brandschaden eventuell reguliert hat, wird sich möglicherweise, wenn sie es noch nicht getan hat, im Rahmen eines Regresses an Breno wenden.

So ist das, wenn man anderer Leute Haus ansteckt.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

 



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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