Freistaat Thüringen unterliegt vor Gericht

(14.08.2014)

Kristina Vogel, Bahnradsportlerin, hat eigenen Angaben zufolge einen Schadensersatzprozess gegen den Freistaat Thüringen gewonnen. Demnach sollen ihr 100 000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen worden sein.

Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung ist ein Verkehrsunfall, bei dem Vogel schwerste Verletzungen davontrug. Die fünffache Weltmeisterin und Olympiasiegerin absolvierte zum Unfallzeitpunkt im Jahr 2009 eine Trainingseinheit, als ihr ein Zivilfahrzeug der Landespolizei des Freistaats die Vorfahrt nahm. Der Halter des Unfallfahrzeugs, Thüringen, war nicht bereit, die von Vogel geforderte Schmerzensgeldsumme zu zahlen, so dass das Landgericht Erfurt zur Entscheidung berufen wurde. Ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

„Das ist für mich endlich Licht am Ende des Tunnels. Der Unfall war im Mai 2009, und jetzt kann ich endlich einen Schlussstrich ziehen, einen Haken an die Geschichte machen“, so die Athletin.

Aus rechtlicher Sicht ist der Sachverhalt einfach strukturiert. Der Unfallverursacher hat für die entstanden Schäden aufzukommen. Dies beinhaltet einerseits die Erstattung von Sachschäden. Andererseits steht dem Geschädigten bei Verletzung von Körper, Gesundheit, ein Schmerzensgeldanspruch zu. Für die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es keinen festen Katalog. Vielmehr richtet sie sich nach dem Einzelfall und hängt von individuellen Faktoren ab. Vergleichbare Gerichtsurteile können dabei eine Groborientierung geben. Angesichts der Schwere der Unfallfolgen – u.a. Brustwirbel-, Kiefer-, Handwurzelknochenfrakturen, Schnittwunden im Gesicht, zweitägiges künstliches Koma, Gefahr einer Querschnittslähmung – erscheint der in diesem Fall zugesprochene Schmerzensgeldbetrag angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Freistaat Thüringen kann Berufung zum Oberlandesgericht einlegen und hat hierfür einen Monat Zeit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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